FAQ

Allgemeine FAQs

ÜBER DIE GEFA BANK

Wer ist die GEFA BANK GmbH?

Die GEFA BANK GmbH mit Sitz in Wuppertal, unterstützt seit mehr als 65 Jahren mittelständische Unternehmen mit intelligenten Kredit- und Investitionsfinanzierungen als herstellerunabhängiger Absatz- und Investitionsfinanzierer.

Im Jahr 1949 wurde die GEFA BANK durch die Deutsche Bank gegründet und firmierte bis Mai 2016 unter “GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH”.

Das Unternehmen ist seit dem Jahr 2001 im Eigentum der französischen Großbank Societe Generale, welche weltweit über 160.000 Mitarbeiter beschäftigt, bei einem Umsatz von mehr als 26 Mrd. EURO (Stand 2011).

Seit 2012 bietet die GEFA BANK Anlagelösungen für Privatkunden an.

Wer gehört zur Geschäftsführung der GEFA BANK GmbH?

Die GEFA BANK GmbH wird durch folgende Geschäftsführer repräsentiert: Albrecht Haase (Sprecher der Geschäftsführung), Martin Dornseiffer und Winfried Schülken.

Wie lauten BIC und BLZ für mein GEFA BANK-Anlagekonto?

BIC: GGABDE31XXX
BLZ: 330 300 00

FRAGEN ZUM VIDEOIDENT-VERFAHREN

Wie kann ich das Videoident-Verfahren starten?

Über folgenden Link gelangen Sie zum Videoident-Verfahren: https://www.gefa-bank.de/gefa-videoident/

Kann ich auch eine Ausweiskopie anstelle des Videoident-Formulars einreichen?

Eine Ausweis- oder Reisepasskopie wird als Legitimation nicht anerkannt.

KONTAKTFRAGEN

Auf welchen Wegen kann ich die GEFA BANK kontaktieren?

Sie erreichen uns über die Kontaktseite der GEFA BANK-Homepage, via E-Mail oder über die Servicehotline (Tel. 0202/49574141).

Ist es egal, über welche E-Mail-Adresse ich mit Ihnen kommuniziere?

Als Kunde der GEFA BANK empfehlen wir Ihnen den Kontakt über die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse. Hiervon abweichende E-Mail-Adressen führen gegebenenfalls zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens aufgrund der dann durchzuführenden Identifizierung Ihrer Person. Interessenten an Produkten oder Dienstleistungen der GEFA BANK wenden sich bitte via Kontaktformular direkt an uns.

Bei wem kann ich Anregungen oder Kritik äußern?

Im Fall genereller Anregungen oder Kritik wenden Sie sich bitte via Servicehotline (Tel. 0202/49574141) oder per Kontaktformular an die GEFA BANK.

Habe ich einen persönlichen Ansprechpartner?

Unsere Hotline steht Ihnen jederzeit gerne mit kompetenten Fachkräften bei Fragen und Anregungen zur Verfügung (Tel. 0202/49574141).

FAQs zum Einlagengeschäft der GEFA BANK GmbH

EINLAGENSICHERUNG

Bis zu welchem Betrag sind meine Einlagen abgesichert?

Informationen zur Einlagensicherung finden Sie hier.

ALLGEMEINE SICHERHEITSFRAGEN

Sind meine personenbezogenen Daten bei der GEFA BANK sicher?

Eventuell werden Sie auf unserer Website um persönliche Daten gebeten. Diese werden nur gespeichert und verarbeitet, soweit dies zum Zwecke Ihrer individuellen Betreuung und der Zusendung der von Ihnen gewünschten Informationen notwendig ist. Die GEFA BANK sichert zu, dass Ihre Angaben entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden.

Was ist ein Trojaner?

Trojaner (EDV-Jargon für: Trojanische Pferde) sind Programme, die gezielt auf fremde Computer eingeschleust werden, aber auch zufällig dorthin gelangen können und dem Anwender nicht genannte Funktionen ausführen. Sie sind als nützliche Programme getarnt, indem sie beispielsweise den Dateinamen einer nützlichen Datei benutzen, oder neben ihrer versteckten Funktion tatsächlich eine nützliche Funktionalität aufweisen.

Was versteht man unter Spyware?

Als Spyware (Zusammensetzung aus dem englischen Wort „spy“ für Spion und „ –ware“ als Endung von Software; zu Deutsch etwa: Spähprogramm) wird üblicherweise Software bezeichnet, die Daten eines PC-Nutzers ohne dessen Wissen oder Zustimmung an den Hersteller der Software oder an Dritte sendet oder dazu genutzt wird, dem Benutzer direkt Produkte anzubieten.

Was ist Phishing?

Als Phishing werden Versuche von Tätern bezeichnet, an Daten eines Internet-Benutzers zu gelangen, damit Identitätsdiebstahl zu begehen und beispielsweise über gefälschte www-Adressen, E-Mail oder Kurznachrichten die entsprechenden Personen zu schädigen.

Wie kann ich mich vor Trojanern, Spyware, Viren und ähnlichem schützen?

Achten Sie darauf, dass Ihr Antivirenprogramm ebenso wie Ihr Betriebssystem und Internet-Browser regelmäßig aktualisiert werden. Öffnen Sie nur Internetseiten, Programme und Nachrichten, die Sie als vertrauenswürdig einschätzen.

Kann ich von einem öffentlichen Computer auf mein Online-Banking zugreifen?

Grundsätzlich ist dies möglich. Bitte beachten Sie, dass dadurch Sicherheitsrisiken entstehen können, wenn beispielsweise der hierfür genutzte PC keine aktuelle Virensoftware nutzt.

Was soll ich machen, wenn ich den Verdacht habe, dass Dritte auf mein Konto zugegriffen haben?

Bitte wenden Sie sich in dem Fall umgehend an uns über die Hotline (Tel. 0202/49574141) oder über das Servicecenter im Online-Banking und äußern Ihren Verdacht. Gegebenenfalls wird das Konto dann aus Sicherheitsgründen vor fremden Zugriff gesperrt.

Wie kann ich im Notfall mein Konto sperren?

Bitte wenden Sie sich an unsere Hotline (Tel. 0202/49574141) oder wählen den Punkt „Online-Zugang sperren“ im Bereich “Verwaltung” des Online-Bankings.

Was passiert, wenn ich vergesse, mich richtig aus dem Online-Banking Zugang auszuloggen?

Sollten Sie einmal vergessen, sich aus dem Online-Banking abzumelden, wird automatisch zehn Minuten nach Ihrer letzten Aktion die Zeitüberschreitung aktiv und Sie werden automatisch abgemeldet. Nach Ihrem nächsten erfolgreichen Anmeldevorgang im Online-Banking der GEFA BANK erscheint ein Hinweis, der an das unterlassene Abmelden erinnert.

INFORMATION ZU STEUERN UND ÄHNLICHEM

Was ist die Abgeltungssteuer?

Der Begriff „Abgeltungsteuer“ meint die Kapitalertragsteuer, die unmittelbar bei Zufluss der Kapitalerträge (z.B. Zinsen) an der „Quelle“ erhoben wird. Bei Kunden, die Ihre Kapitalanlagen im Privatvermögen halten, soll die auf diese Weise einbehaltene Kapitalertragsteuer grundsätzlich abgeltende Wirkung entfalten. Die Höhe der Abgeltungsteuer beträgt aktuell 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Muss ich Abgeltungssteuer bezahlen?

Die GEFA BANK ist auf Basis der gesetzlichen Regelungen zwingend verpflichtet, Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) einzubehalten und direkt an den Fiskus abzuführen, wenn nicht im Einzelfall von einem Einbehalt der Abgeltungsteuer durch die GEFA BANK abgesehen werden kann.

Von einem Einbehalt der Abgeltungsteuer hat die GEFA BANK bspw. dann abzusehen, wenn bereits zum Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge ein Freistellungsauftrag erteilt wurde und das dort mitgeteilte Freistellungsvolumen noch nicht ausgeschöpft war oder der GEFA BANK eine gültige Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorgelegen hat.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag kann grundsätzlich nur durch natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland („Steuerinländer“) erteilt werden.

Wird bei der GEFA BANK ein Freistellungsauftrag erteilt, so bewirkt dieser – bis zur Höhe des mitgeteilten Freistellungsvolumens und bis zu dessen Widerruf – die Freistellung vom Einbehalt der Abgeltungsteuer und dem hierauf entfallenden Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Dabei muss der GEFA BANK der Freistellungsauftrag bereits zum Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge vorgelegen haben.

Der Freistellungsauftrag kann der GEFA BANK innerhalb des Sparer-Pauschbetrages (maximal in Höhe von EUR 1.000 bzw. – für zusammen veranlagte Ehegatten – EUR 2.000) erteilt werden. Eine Beschränkung des Freistellungsauftrages auf bestimmte Konten bei der GEFA BANK ist nicht möglich.

Wurden Freistellungsaufträge ggf. bei mehreren Kreditinstituten erteilt, so dürfen die freigestellten Beträge in Summe den vorgenannten Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen.

Wie kann ich einen Freistellungsauftrag erteilen oder anpassen?

Ihren Freistellungsauftrag an die GEFA BANK können Sie ganz einfach in Ihrem OnlineBanking erteilen. Haben Sie bisher noch keinen Freistellungsauftag gestellt, müssen Sie einmalig einen papierhaften Auftrag unterschrieben an die GEFA BANK senden.

Muss ich einen Freistellungsauftrag trotz der Abgeltungssteuer einreichen?

Als Kunde sind Sie nicht dazu verpflichtet. Allerdings ist die Erteilung eines Freistellungsauftrags möglicherweise sinnvoll, um den Sparer-Pauschbetrag zur Freistellung der Kapitalerträge vom Einbehalt der Abgeltungsteuer bereits bei der GEFA BANK zu nutzen. Andernfalls könnte der nicht in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag u.U. erst im Rahmen einer Steuerveranlagung geltend gemacht werden.

Sollten Sie bei der GEFA BANK eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vorgelegt haben (bspw. weil Sie voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden), so müssen Sie für die Geltungsdauer der Bescheinigung keine Freistellungsaufträge bei der GEFA BANK erteilen. In diesem Fall behält die GEFA BANK ebenfalls keine Abgeltungsteuer ein.

Kann ich einen Freistellungsauftrag im Nachhinein ändern?

Die Möglichkeit zur Änderung des Freistellungsauftrages besteht grundsätzlich in dem Kalenderjahr, in welchem der Freistellungsauftrag erteilt wurde und auch in nachfolgenden Kalenderjahren. Eine Reduzierung der freigestellten Beträge für das laufende Kalenderjahr ist jedoch nur insoweit möglich, wie der Freistellungsauftrag noch nicht durch die GEFA BANK beim Einbehalt der Abgeltungsteuer berücksichtigt wurde. Eine Erhöhung des Freistellungsauftrages im Rahmen der geltenden Höchstbeträge ist stets ohne Weiteres möglich.

Den Änderungsantrag finden Sie im Servicecenter des Online-Bankings oder Sie rufen unsere Servicehotline an (Tel. 0202/49574141).

Daneben kann der Freistellungsauftrag auch jederzeit widerrufen werden.

Was ist eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung?

Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung kann jede unbeschränkt einkommensteuerpflichtige, natürliche Person beim zuständigen Finanzamt beantragen, welche voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird (z.B. wegen zu geringer Einkünfte).

Vorteile sind u.a. die Abstandnahme vom Einbehalt der Abgeltungsteuer durch die GEFA BANK für den Zeitraum der angegebenen Geltungsdauer der Bescheinigung (vorbehaltlich Widerruf).

Nach Ablauf der Geltungsdauer oder nach dem Widerruf einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung kann wiederum ein Freistellungsauftrag bei der GEFA BANK erteilt werden.

Kann ich eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung einreichen?

Ja, ihr zuständiges Finanzamt stellt Ihnen auf Antrag nach Prüfung der Voraussetzungen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung aus, welchen Sie bitte im Original an uns weiterleiten.

Was bedeutet KiStAM?

Seit dem 01.Januar 2015 sind Banken dazu verpflichtet, neben der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätbeitrag, auch die Kirchensteuer auf die Kapitaleinkünfte Ihrer Kunden abzuführen.

Doch woher weiß die Bank eigentlich, ob bei Ihrem Kunden eine Kirchensteuerpflicht besteht und wenn ja in welcher Höhe (diese variiert zwischen 8% oder 9% je nach Bundesland)?

Zwischen September und Oktober eines jeden Jahres ermittelt die Bank für jeden Kunden per Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das Kirchensteuerabzugsmerkmal, kurz KiStAM. Das KiStAM gibt Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Glaubensgemeinschaft und den gültigen Kirchensteuersatz. Zur Abfrage benötigt die Bank das Geburtsdatum des Kunden sowie dessen persönliche Steuer-Identifikationsnummer.

Nach Rückmeldung des KiStAM führt die Bank für ihren Kunden den entsprechenden Kirchensteueranteil auf die Abgeltungssteuer automatisch im Folgejahr ab. Sollte der Kunde nicht wünschen, dass das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das KiStAM mitteilt, kann er durch Einreichung eines Sperrvermerks beim BZSt der Mitteilung widersprechen. Ein automatischer Einbehalt der Kirchensteuer kann dann nicht durchgeführt werden und der Kunde hat dies über Abgabe einer Steuererklärung selbstständig zu veranlassen.

Sollten Sie weitergehende und persönliche Fragen zur Kirchensteuer haben, erörtern Sie diese bitte mit dem für Sie zuständigen Finanzamt und / oder mit Ihrem Berater in Steuerfragen.

PREISE UND KONDITIONEN

Wann werden die Zinsen gutgeschrieben?

Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderjahres oder am Tag der Vertragsbeendigung.

Wie schnell ist mein Tagesgeld verfügbar?

Über Ihr Tagesgeld können Sie jederzeit im Online-Banking verfügen.Alternativ senden Sie einen schriftlichen Auftrag via Fax oder Brief mit Angabe der bei der GEFA BANK hinterlegten Referenzkontodaten, dem Betrag sowie Ihrer Unterschrift.

Kann ich eine Vollmacht für mein Konto einrichten?

Sie haben die Möglichkeit, für eine von Ihnen bestimmte Person eine Vollmacht zu erteilen. Wenden Sie sich bitte hierfür an unsere Servicehotline (Tel. 0202/49574141) oder nutzen Sie jederzeit im Servicecenter des Online-Bankings das Blankoformular und formulieren Ihren Wunsch schriftlich an uns. Sie werden beim Absenden gebeten, Ihre Serviceanfrage mittels einer mobile TAN zu bestätigen. Der Auftrag wird dann kurzfristig bearbeitet und die notwendigen Unterlagen postalisch zugesendet.

Warum kann ich nur von meinem Referenzkonto auf mein GEFA BANK-Tagesgeldkonto überweisen und nicht von anderen Konten?

Die GEFA BANK bietet im Zusammenhang mit Konten für Privatpersonen Einzahlungen nur von einem fest vereinbarten Referenzkonto (Girokonto) des Kunden an, welches bei einer inländischen Bank geführt wird. Sollte sich diese Kontoverbindung im Laufe der Geschäftsbeziehung ändern, nimmt die GEFA BANK gerne einen Kundenauftrag zur Änderung der Kontonummer / Bankleitzahl entgegen.

Was passiert mit meinen Einlagen?

Das Geld, das Sie in eines unserer Anlage-Produkte investieren (TagesGeld, FestGeld, ZinsWachstum, AuszahlPlan oder SparKonto), fließt in den deutschen Mittelstand. Die GEFA BANK GmbH unterstützt seit mehr als 70 Jahren mittelständische Unternehmen mit intelligenten Kredit- und Investitionsfinanzierungen. Das heisst: Mit einer Entscheidung für Anlage-Produkte der GEFA BANK investieren Sie in den deutschen Mittelstand. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter “Unser Geschäftsmodell“.

Wo finde ich die Preise und Konditionen?

Unsere aktuell gültigen Konditionen (Zinsaushang) sowie das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis finden Sie in unserem Download-Bereich.

FRAGEN ZUM ONLINE-BANKING / ZUR SECUREGO PLUS APP

Was ist Online-Banking?

Online-Banking bedeutet, dass Sie mit einer Online-Anwendung Ihre Bankgeschäfte vom PC über das Internet erledigen können. Ob zuhause, im Büro oder im Ausland: Sie können sich zu jeder Tages- und Nachtzeit über den aktuellen Kontostand informieren, Umsätze überprüfen oder Überweisungen vornehmen. Es steht Ihnen ein umfangreiches Informations- und Transaktionsangebot zur Verfügung.

Ist die Online-Anwendung sicher?

Das Internet ist ein globales Netzwerk, welches durch den einfachen Zugang ein hohes Maß an Offenheit bietet. Damit ist es auch potentiell angreifbar. Wir schützen Ihre Internetverbindung zu unserem Online-Anwendungs-Rechner mit einer modernen 256-Bit-SSL-Verschlüsselung. Darüber hinaus ist Ihr Zugang zum GEFA BANK-Konto über eine individuelle Zugangsnummer und Passwort geschützt, welches Ihnen jeweils mit separater Post nach Kontoeröffnung zugesendet wird. Zusätzlich ist jede Transaktion und Serviceauftrag durch eine TAN zu bestätigen, die Ihnen auf Ihre Anfrage hin, gem. Ihres aktiven TAN-Verfahrens, zugestellt wird.

Welche technischen Voraussetzungen muss der PC erfüllen?

Sie benötigen einen internetfähigen PC (oder sonstige internetfähige Endgeräte) und einen Internet-Browser, welcher sowohl Java-Script als auch das Sicherungsprotokoll ‘SSL’ mit 256-Bit-Verschlüsselung unterstützt. Die Browser sind von den jeweiligen Herstellern für unterschiedliche Betriebssysteme erhältlich. Ab den folgenden Browser-Versionen kann die Online-Anwendung genutzt werden:

  • Internet Explorer ab 6.0, SP 3
  • Firefox ab 2.0
  • Apple Safari ab 3.0

Wenn Sie einen Browser verwenden, der für die Online-Anwendung nicht freigegeben ist (z. B. ‘Opera’), kann es unter anderem zu Problemen bei der Bildschirmanzeige kommen.

Wird eine bestimmte Bildschirmauflösung benötigt?

Die Online-Anwendung läuft optimal ab einer Auflösung von 1024×768 Pixel. Sie können die Online-Anwendung aber auch mit einer niedrigeren Auflösung benutzen. Dies ist aber nicht zu empfehlen, da Sie in diesem Fall scrollen müssen, um den gesamten Bildschirminhalt angezeigt zu bekommen.

Die PIN ist gesperrt?

Nach 3-maliger Eingabe einer falschen PIN (Kurzform: Persönliche Identifikationsnummer) wird der Online-Zugang aus Sicherheitsgründen gesperrt. Sie können den Online-Zugang über die Eingabe einer gültigen PIN und einer dazugehörenden gültigen TAN entsperren. Wenn Sie die PIN vergessen haben sollten oder über kein gültiges TAN-Verfahren verfügen, wenden Sie sich bitte an unsere Service-Hotline (Tel. 0202/49574141).

Was ist ein "Benutzername"?

Mit dem Benutzernamen können Sie eine individuelle Bezeichnung für Ihren Banking-Zugang vergeben, damit Sie sich die Zugangsnummer nicht merken müssen. Der Benutzername muss mindestens 7 Zeichen und kann maximal 35 Zeichen lang sein.

Wie funktioniert ein Einstieg mit der Zugangsnummer/NetKey?

Bei der Erstanmeldung mit der Zugangsnummer/NetKey muss über die Anwendung “Online-Banking” aus Sicherheitsgründen die von uns zugesandte PIN geändert werden. Über die Schaltfläche “PIN ändern” werden Sie durch das Menü geführt. Bitte beachten Sie auch, dass Sie auf der Anmeldemaske lediglich die Felder Zugangsnummer und PIN ausfüllen. Erst nachdem Sie sich innerhalb der Anwendung einen “Benutzernamen” vergeben haben, können Sie die Anmeldung zukünftig über Benutzername und PIN durchführen.

Was ist eine TAN und wofür verwende ich diese?

Die TAN (Kurzform für: Transaktionsnummer), ist eine Zahlenkombination, welche zur abschließenden Ausführung von Geschäftsaufträgen im Online-Banking dient. Dem Kunden wird die TAN nach Anforderung auf sein Mobilfunkgerät zugesendet.

Kann ich die SecureGo-App auch im Ausland benutzen?

Ja, für den Abruf der TAN ist lediglich eine Internetverbindung erforderlich.

Ich habe das Anmeldekennwort für die SecureGo-App vergessen. Was kann ich tun?

Nach fünfmaliger Falscheingabe wird die App automatisch auf die Grundeinstellungen zurückgesetzt und muss neu registriert werden. Damit wird automatisch die Zusendung eines neuen Freischaltcodes angestoßen.

Was muss ich für das TAN-Verfahren über SecureGo berücksichtigen?

Sie benötigen ein internetfähiges Smartphone, um die App nutzen zu können. Der Internetzugang kann auch über Ihre WLAN-Verbindung zu Hause erfolgen. Nach erfolgreicher Registrierung können Sie die App zur TAN-Generierung nutzen. Achten Sie bitte darauf, dass der Zugriff Dritter auf Ihr Smartphone aus Sicherheitsgründen vermieden wird.

Warum ist SecureGo gesperrt?

Wurde dreimal in Folge eine falsche TAN eingegeben, wird das TAN-Verfahren gesperrt. Es wird automatisch ein Entsperrcode erzeugt und Ihnen mit der Post zugestellt. Sie erhalten diesen innerhalb von 5-7 Werktagen. Eine sofortige Entsperrung ist nicht möglich. Die Entsperrung führen Sie innerhalb des Onlinebanking unter dem Punkt “TAN-Verwaltung” durch.

Wie kann ich den Wechsel auf ein neues Smartphone durchführen?

Installieren Sie auf dem neuen Smartphone die SecureGo-App und führen die Registrierung durch. Das System erkennt automatisch, dass es sich um ein neues Gerät handelt und löst den Versand eines neuen Freischaltcodes aus.

Wie wechsle ich von mobileTAN auf SecureGo?

Hierzu laden Sie sich bitte die SecureGo-App in der Whitelabel-Version auf Ihr Smartphone und registrieren die App mit Ihrem NetKey/Zugangsnummer und unserer Bankleitzahl 33030000. Sie erhalten innerhalb weniger Tage einen Freischaltcode per Post, nach Freischaltung der App können Sie diese sofort nutzen.

Der Shop zeigt mehrere Versionen der SecureGo plus-App. Welche ist die richtige?

Bitte nutzen Sie die Whitelabel-Version der App. Grundsätzlich sind auch die Versionen anderer Banken kompatibel. Einen QR-Code zum Download der App sowie eine Einleitung zur Installation finden Sie außerdem hier.

Welche Betriebssystemversion des Smartphones benötige ich?

Für iOS von Apple wird die Version 13.0 und für Android-Geräte die Version 5.0 vorausgesetzt.

Entstehen mir zusätzliche Kosten durch die SecureGo-App?

Nein, sowohl die App als auch die Nutzung dieser ist für Sie kostenfrei.

Die SecureGo App fragt nach einem NetKey / Alias. Was bedeutet das?

Der Netkey entspricht Ihrer Zugangsnummer. Der Alias entspricht Ihrem Benutzernamen.

SIE HABEN NOCH WEITERE FRAGEN?

Sie haben die Antwort auf Ihre Frage hier nicht gefunden?

Dann rufen Sie uns an unter Tel. 0202 49574141 (es entstehen die üblichen Verbindungskosten für Anrufe ins deutsche Festnetz gemäß Ihres Telefonanbieters) oder schreiben uns eine E-Mail.