Versicherungslösungen

MIT UNS SIND SIE ABGESICHERT!

Mit unvorhersehbaren und gravierenden Sachschäden an den von Ihnen eingesetzten Maschinen und Fahrzeugen müssen Sie immer rechnen.
Um die damit verbundenen finanziellen Risiken für Sie kalkulierbar zu machen, vermittelt die GEFA BANK folgende Versicherungen:

Maschinen- und Kaskoversicherung –
für alle beweglichen Maschinen und Fahrzeuge der Agrar- und Baubranche

Die von uns vermittelte Maschinen und Kaskoversicherung ist ein leistungsstarkes und zuverlässiges Angebot für von uns finanzierte Saison- und Ganzjahresmaschinen aus der Land- und Forstwirtschaft oder Maschinen der Baubranche. Der Schutz kann abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen die Absicherung gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden umfassen, wie z.B.:

  • Bedienungsfehler
  • Technisches Versagen
  • Brand
  • Diebstahl

Ergänzend empfehlen wir unser hausinternes Service-Produkt GAP Risikoausgleich, das bei Totalschaden oder –entwendung weitestgehend die Lücke zwischen dem Ablösewert der Finanzierung und dem vom Versicherer ermittelten (regulierten) Wiederbeschaffungswert schließt.

Ergänzende Informationen

Weitere Informationen finden Sie in den Produktblättern Maschinen und Kasko Agrar und Maschinen und Kasko Bau

Bedingungswerke für aktuell vermittelte Versicherungen:

Maschinen-und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG 2008)
– der AXA (für die Baubranche und für Hoftechnik)

Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG 2011)
– der Ergo, gültig ab 01.01.2017 (für die Agrarbranche, außer Hoftechnik)

Sonstige Bedingungwerke:

Maschinen-und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG 2011)
– der AXA (für die Baubranche und für Hoftechnik)

Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG 2010)
– der R + V

Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG 2011)
– der HDI (für die Baubranche und für Hoftechnik)

Maschinenversicherung –
für Produktionsmaschinen und sonstige stationäre Objekte

Eine Maschinenversicherung ist für alle Unternehmer empfehlenswert, die sich gegen unvorhersehbar eintretende Sachschäden an Produktionsmaschinen absichern möchten. Der Schutz kann abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen die Absicherung gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden umfassen, wie z.B.:

  • Vandalismus
  • Erdbeben
  • Fahrlässigkeit
  • Eis
  • De- und Remontage

Ergänzende Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Produktblatt Maschinenversicherung

Bedingungswerke für aktuell vermittelte Versicherungen:

Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Versicherung (AMB 2008)
– der AXA

Sonstige Bedingungswerke:

Besondere Vereinbarung für Werkzeugmaschinen
– Spindelklausel der AXA

Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Versicherung (AMB 2011)
– der AXA

Allgemeine Bedingungen für die Maschinen-Versicherung (AMB 2011)
– der HDI

Elektronikversicherung –
für IT- und Medizintechnik sowie sonstige elektronische Anlagen

Auch bei ausgereifter Technik, fachmännischer Bedienung und sorgfältiger Wartung sind Schäden an elektronischen Anlagen nicht zu vermeiden. Mit der von uns vermittelten Elektronikversicherung werden die vielfältigen Gefahren zu einer kalkulierbaren Größe. Der Schutz kann abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen die Absicherung gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden umfassen, wie z.B.:

  • Bedienungsfehler
  • Induktion,
  • Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion;
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung;
  • Vorsatz Dritter
  • Vandalismus;
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
  • Diebstahl, Einbruch-Diebstahl, Raub und Plünderung

Sie profitieren dabei von einem absoluten Festpreis über die gesamte Laufzeit Ihres Finanzierungsvertrages.

Ergänzende Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Produktblatt Elektronikversicherung

Bedingungswerke für aktuell vermittelte Versicherungen:

Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE 2008)
– der AXA

Sonstige Bedingungswerke:

Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE 2011)
– der AXA

Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE 2011)
– der HDI

Kraftfahrzeugversicherung – Haftpflicht und Vollkasko im Stückpreismodell

Runden Sie die Finanzierung Ihres neuen Nutzfahrzeuges über die GEFA BANK mit der optimalen Kraftfahrzeugversicherung (Haftpflicht und Vollkasko) im Stückpreismodell einfach und unkompliziert ab.

Als GEFA Kunde steht Ihnen ein optimaler und weitreichender Versicherungsschutz über einen echten Branchenkenner und renommierten Versicherungspartner zur Verfügung.

Nutzen Sie die Vorteile vieler Leistungserweiterungen wie die Mitversicherung von Sonderausstattung und Zubehör, der Kasko-Extra-Versicherung (Brems-, reine Bruch- und Betriebsschäden) und vieles mehr.

Ergänzende Informationen

 

Weitere Informationen finden Sie im Produktblatt KFZ-Versicherung

Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Versicherung, Stand Juli 2023

Noch mehr Absicherung:
Unser Service-Produkt GAP-Risikoausgleich

Ergänzend zu einer Maschinen- und Kaskoversicherung ist unser hausinternes Service-Produkt GAP Risikoausgleich erhältlich. Ein Totalschaden oder eine Totalentwendung Ihres Finanzierungsobjektes kann zu einer Lücke (GAP) zwischen dem Ablösewert Ihrer Finanzierung und dem ermittelten Zeitwert führen. Diese Lücke wird durch den GAP-Risikoausgleich reduziert.

Weitere Informationen finden Sie hier für die Objektklassen „LKW und Busse“, „Agrar“ und „Bau“.

Sie haben Fragen zum GAP Risikoausgleich? Dann kontaktieren Sie die GEFA BANK GmbH unter Tel. 0202 382-125 oder kc.versicherungen@gefa.de.

Sie möchten einen
Versicherungsschaden melden?

 

Weitere Informationen und die Schadenmeldungsformulare finden Sie hier:

Sie haben Fragen?

TELEFON 0202 – 382-125

FAX 0202 – 382-700125

KC Versicherungen
Robert-Daum-Platz 1
42117 Wuppertal
kc.versicherungen@gefa.de

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